Die Campus-Card
Alle Studierenden und Mitarbeitenden der Universität Bayreuth erhalten eine Campus-Card, die Zugang zu zahlreichen Services bietet.
Hier sind alle wichtigen Informationen über die Campus-Card zu finden: von den vielseitigen Einsatzmöglichkeiten über Sicherheits- und Datenschutzaspekte bis hin zu Tipps bei möglichen Problemen oder dem Verlust der Karte.
Wichtige Tipps zur Campus-Card
Für Beschäftigte der Universität Bayreuth bietet die Campus-Card zahlreiche praktische Funktionen. Sie dient als Bibliotheksausweis und persönliche Kennung für den Zugriff auf digitale Dienste. Gleichzeitig kann die Campus-Card als Geldkarte genutzt werden, um bequem Artikel im Uni-Shop zu kaufen, Kopien und Druckaufträge zu bezahlen, Gebühren in der Universitätsbibliothek zu begleichen oder in der Mensa und Cafeteria zu essen.
Falls gewünscht, kann die Campus-Card auch als Kostenstellenkarte eingesetzt werden, um Kopien, Druckaufträge und Lagerentnahmen zu verwalten. So unterstützt sie flexibel im Arbeitsalltag an der Universität.
Die Campus-Card ist für Studierende der Universität Bayreuth ein Allround-Talent: Sie dient als Studierendenausweis, Bibliotheksausweis, Semesterticket und Benutzerkennung für digitale Dienste. Außerdem kann sie als Geldkarte genutzt werden, um Mahlzeiten, Einkäufe, Kopien, Druckaufträge und Gebühren auf dem Campus zu bezahlen. Kurz gesagt, sie ist ein unverzichtbarer Begleiter im Studienalltag.
Für Beschäftigte
Alle hauptberuflichen Beschäftigten und Emeriti erhalten eine Campus-Card. Nebenberufliche Beschäftigte (z.B. “HiWis”) bekommen keine Karte. Falls für wissenschaftliche Zwecke eine Campus-Card benötigt wird und keine Anstellung an der Uni Bayreuth besteht, muss dies vom Lehrstuhl mit dem Formular “Antrag Campus-Card für nicht Bedienstete” bestätigt und das ausgefüllte Formular an das ITS NWII gesendet werden.
Die Campus-Cards werden vom ITS produziert. Dazu wird ein Passbild sowie folgende Daten benötigt: Name, Vorname, Lehrstuhl/Organisationseinheit.
Liegt das Passbild digital vor, bitte per E-Mail an chipkarte@uni-bayreuth.de schicken. Andernfalls kann das Passbild per Hauspost an ITS NWII / Campus-Card gesendet werden.
Beim Erhalt der Karte sollten die Angaben überprüft und Fehler umgehend dem ITS gemeldet werden. Die Erstausstellung ist kostenlos; ein Ersatzausweis kostet 20 Euro.
Bei einem neuen Arbeitsvertrag: Nach Vertragsverlängerung zu einer Validierungsstation gehen, um die Karte mit den aktuellen Daten zu aktualisieren.
Für Studierende
Die Campus-Card erhalten Studierende nach der Immatrikulation in der Studierendenkanzlei. Dafür wird ein Lichtbild benötigt. Die erste Ausstellung der Karte ist kostenlos. Bei der Übergabe sollten alle Angaben überprüft und Fehler sofort der Studierendenkanzlei gemeldet werden.
Es ist daran zu denken, dass die UBT-Campus-Card jedes Semester nach der Rückmeldung an einer Validierungsstation neu validiert werden muss. Dort wird das aktuelle Semester auf die Karte aufgedruckt.
Das SWO-Guthaben kann an den Bar-Aufwertern im Foyer der Mensa, in FAN B und im RW aufgeladen werden. Das Uni-Guthaben lässt sich an den Bar-Aufwertern auf dem Campus aufladen.
Auf dem Campus gibt es verschiedene Automaten mit unterschiedlichen Funktionen. Hier eine Übersicht, wie sie genutzt werden:
Validierungsstationen (Rückmeldung und Aktualisierung): Jedes Semester muss die Campus-Card validiert werden, um die Gültigkeit des Ausweises zu aktualisieren. Dies ist nach der Immatrikulation oder Rückmeldung an den Validierungsstationen möglich, die im Gebäude der Zentralverwaltung, im Vorraum der Universitätsbibliothek und auf dem Campus Kulmbach zu finden sind. Es ist darauf zu achten, die Karte richtig einzulegen und den Vorgang abzuschließen, bevor die Karte entnommen wird. Nach der Validierung muss die Karte an einem Bar-Aufwerter in der Mensa (SWO) für 4–5 Sekunden aufgelegt werden, um sie zu codieren.
Bar-Aufwerter: Das Guthaben der Campus-Card kann an den Bar-Aufwertern auf dem Campus aufgeladen werden. Sie akzeptieren 5-, 10-, 20- und 50-Euro-Scheine, mit einem maximalen Guthaben von 650 Euro. Aufwerter befinden sich in der Zentralverwaltung, in den Naturwissenschaftsgebäuden I und II, in der Universitätsbibliothek, im RW-Gebäude, im FAN-B-Gebäude und auf dem Campus Kulmbach.
Bibliotheksgebührensystem: Infos zum Bibliotheksgebührensystem sind auf der Webseite der Bibliothek zu finden.
Bar-Aufwerterübersicht:
Auf der Campus-Card sind zwei separate elektronische Geldbörsen integriert:
SWO-Geldbörse: Für Zahlungen an den Kassen in der Mensa und Cafeteria sowie an den Getränke- und Snackautomaten auf dem Campus.
Uni Bayreuth-Geldbörse:
- Für Kopien und Druckaufträge an den Multifunktionsgeräten auf dem Campus
- Kauf von Uni-Merchandise, wie z.B. T-Shirts
- Einkäufe im Chemikalienlager und in der Druckerei der Uni Bayreuth
- Gebühren für den Leihverkehr in der Universitätsbibliothek
Wichtig: Die beiden Geldbörsen sind unabhängig voneinander, das bedeutet, es kann kein Geld von einer zur anderen übertragen werden.
Das abgelaufene Gültigkeitsdatum verhindert nur das Aufladen der Karte, aber das verbleibende Guthaben kann problemlos verwendet werden. Restguthaben wird grundsätzlich nur zum Semesterende nach der Exmatrikulation ausgezahlt, nicht zum Ende der Vorlesungszeit. Auch nach der Exmatrikulation kann noch vorhandenes Guthaben aufgebraucht werden.
Für Beschäftigte
Bei Verlust der Campus-Card, sei es durch Unachtsamkeit oder Diebstahl, sollte sofort per E-Mail an chipkarte@uni-bayreuth.de die Sperrung veranlasst werden.
Ab dem Zeitpunkt der Sperrung (normalerweise am nächsten Arbeitstag nach der Meldung) ist auch das elektronische Guthaben nicht mehr verfügbar.
Falls auf der verlorenen Karte Guthaben war, kann dieser Betrag ermittelt und auf die neue Karte übertragen werden.
Für Studierende
Bei Verlust oder Beschädigung der Campus-Card erfolgt die Neuausstellung für Studierende durch die Studierendenkanzlei. Dafür sind ein Personalausweis oder Reisepass sowie ein Lichtbild erforderlich.
Bedienstete können ihren neuen Ausweis im IT-Servicezentrum erhalten.
Gefundene Studierendenausweise sollten umgehend zur Studierendenkanzlei gebracht werden. Gefundene Campus-Cards von Mitarbeitern bitte im IT-Servicezentrum abgeben. Die Mitarbeiter dort informieren dann den Karteninhaber.
Karten können nur entsperrt werden, wenn eine berechtigte Person den Antrag stellt. Bei personalisierten Karten ist das die Person, deren Name auf der Karte steht. Am einfachsten erfolgt dies durch persönliches Erscheinen in der zuständigen Stelle (Studierendenkanzlei oder IT-Servicezentrum), wo die Identität anhand des Lichtbildes überprüft wird. Studierende können den Antrag auch per E-Mail von ihrem universitären Webmail-Account aus stellen, da das Login ihre Berechtigung bestätigt.
Die Lösung für Ihr Problem war noch nicht dabei?
Dann helfen wir Ihnen gern persönlich weiter.
Dafür wenden Sie sich bitte an unsere ITS-Anlaufstelle.